Federringe
Ein Federring war ein bis zum Zurückziehen der Normen DIN 127 A und B im Jahre 2003 als Schraubensicherung benutztes Maschinenelement. Nachdem seine Wirkungslosigkeit erkannt war, wurde die entsprechende Norm zurückgezogen. Im Handel sind Federringe jedoch nach wie vor erhältlich und werden im Hobbybereich häufig in Unkenntnis der Wirkungslosigkeit immer noch eingesetzt.
Federringe wurden zwischen dem Schraubenkopf oder der Mutter und einem der zu verbindenden Teile eingefügt, um ungewolltes Lockerwerden zu vermeiden. Als aufgeschnittener und zu einem Gang einer Schraubenfeder verformter Ring bilden sie eine für den vorgesehenen Zweck zu „harte“ Feder (zu steile Federkennlinie). Allerdings liegt ein Federring schon bei 5 % der Nennvorspannkraft von Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 auf Block und wirkt nur noch wie eine Unterlegscheibe. Dieser kleine Anteil am Kraftschluss wird zudem beim Lockern (Lockerdrehen und/oder Setzen der zu verbindenden Teile) schnell noch kleiner, so dass keine wesentliche Sicherungswirkung besteht.
Über die Wirkungslosigkeit hinaus besteht beim Einsatz eines Federrings die Gefahr, dass dieser beim Anziehen der Schraube aufbiegt und damit einen ausreichenden Kraftschluss verhindert.
Federringe, bei denen die Schnittkanten nicht entgratet sind (war in DIN 127 A erfasst), bilden einen gewissen Formschluss innerhalb der Schraubenverbindung. Durch die schräge Schnittführung entstehen an der Schnittstelle axial vorstehende Gratspitzen, die wie Widerhaken wirken. Diese graben sich – insbesondere beim Lösen – in die Kontaktflächen ein, so dass weiteres Lockerdrehen behindert wird. Die Richtung der Schnittschräge ist dem bevorzugt verwendeten Rechtsgewinde angepasst. Beim Lösen besteht hier aber besonders die Gefahr des Aufbiegens, weshalb diese Ringe nicht wiederverwendet werden dürfen.
Bei den mittlerweile auch nicht mehr zulässigen (Vielzahn-)Zahnscheiben und Fächerscheiben sollte dieser Effekt ebenfalls als Schraubensicherung dienen.